*ohne Garantieverlust seitens FRITZ! (AVM)!
Nach aktuellem Stand erlischt die FRITZ!Garantie durch den Umbau nicht, wenn die FRITZ!Box nicht durch den Umbau beschädigt wurde.
Nach den Garantiebedingungen von FRITZ! (Stand 08/2025) erlischt die Garantie nur durch (Zitat) „einen vom Kunden zu vertretenden Defekt (Antenne abgebrochen, Blitzschaden, Kontakte verbogen, Wasserschaden etc.)“.
Das Öffnen der FRITZ!Box und auch der fachgerechte Um- und mögliche Rückbau führen damit nicht zum Garantieverlust (wie oft fälschlich behauptet wird), da keinerlei mechanische Modifikation von Gehäuse und Mainboard erfolgt.
AVM hat sich in der Vergangenheit nach Kundenrückmeldungen sogar so kulant gezeigt, dass selbst umgebaute zur Garantiereparatur eingesandte Geräte problemlos ausgetauscht wurden. Natürlich wird dann ein neues Gerät ohne FriXtender-Antennenset ausgeliefert, ein Rückbau ist vor der Einsendung also dringend anzuraten.


Wir konzentrieren uns auch mit unseren Sets hauptsächlich auf FRITZ!Geräte, weshalb wir auch diese definitive Aussage nur für FRITZ! (ehem. AVM) treffen können. Wir sind zuversichtlich, dass dies für die meisten anderen Hersteller in ähnlicher Form gilt, solange die Geräte nicht versiegelt sind.